Applovin Aktie: Zeitenwende rückt näher?

Mobile-Marketing-Unternehmen kämpft mit mehreren Sammelklagen wegen fragwürdiger Werbepraktiken, während der Kurswert trotz jüngster Erholung weiterhin volatil bleibt.

Die Kernpunkte:
  • Mehrere Kanzleien initiieren Investoren-Sammelklagen
  • Vorwürfe zu irreführenden AXON 2.0-Werbepraktiken
  • Aktienkurs 37% unter Februarhöchststand
  • Markvolatilität bei enormen 133%

AppLovin sieht sich derzeit erheblichen rechtlichen Hürden gegenüber, die seine Marktposition beeinträchtigen. Mehrere Sammelklagen wegen angeblich irreführender Werbepraktiken haben zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Aktienkurses geführt. Nach einem bemerkenswerten Anstieg von knapp 18% in der vergangenen Woche notiert die Aktie aktuell bei 320,90 Euro, liegt damit aber immer noch rund 37% unter ihrem 52-Wochen-Hoch von 506,60 Euro, das Mitte Februar erreicht wurde.

Am 24. März 2025 reichte die Anwaltskanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro LLP eine Wertpapier-Sammelklage gegen AppLovin ein, die Investoren vertritt, die zwischen dem 10. Mai 2023 und dem 25. Februar 2025 Unternehmensanteile erworben hatten. Die Klage folgt auf Berichte der Leerverkäufer Fuzzy Panda Research und Culper Research vom 26. Februar 2025, die Bedenken bezüglich der digitalen Werbeplattform AXON 2.0 von AppLovin äußerten. Den Berichten zufolge soll das Unternehmen Verbraucherdaten ausgenutzt und manipulative Werbepraktiken angewandt haben, darunter erzwungene App-Installationen und Datenmissbrauch von Wettbewerbern wie Meta Platforms. Diese Anschuldigungen führten zu einem 12-prozentigen Einbruch des Aktienkurses am 26. Februar 2025, wodurch mehr als 14 Milliarden Dollar an Aktionärswert vernichtet wurden.

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Anschließend erinnerte die Kanzlei Bragar Eagel & Squire, P.C. Investoren an die gegen AppLovin eingereichte Sammelklage und forderte Aktionäre, die im genannten Zeitraum Verluste erlitten haben, auf, sich zu melden. Die Kanzlei betonte die Vorwürfe, dass AppLovin Investoren über die Fähigkeiten seiner AXON 2.0-Plattform getäuscht und unethische Werbepraktiken angewandt haben soll.

Weitere rechtliche Schritte

Auch die Kanzlei Bronstein, Gewirtz & Grossman, LLC kündigte eine Sammelklage gegen AppLovin an und informierte Investoren über ihre Möglichkeit, die Sammelklage anzuführen. Die Kanzlei betonte, dass Aktionäre, die während des angegebenen Zeitraums Verluste erlitten haben, bis zum 5. Mai 2025 Zeit haben, beim Gericht zu beantragen, als Hauptkläger ernannt zu werden.

Als Reaktion auf diese Anschuldigungen hat AppLovin erklärt, dass man sich an Branchenstandards und Vorschriften halte. Das Unternehmen hat jedoch keine öffentlichen Stellungnahmen zu den spezifischen Behauptungen in den Klagen abgegeben. Mit einer annualisierten 30-Tage-Volatilität von fast 133% und einem RSI-Wert von 34 zeigt die Aktie deutliche Anzeichen von Verunsicherung am Markt.

Die langfristige Kursentwicklung des Unternehmens bleibt trotz der aktuellen Herausforderungen beeindruckend. Mit einem Kursgewinn von über 390% in den letzten zwölf Monaten und einem Abstand von mehr als 420% zum 52-Wochen-Tief von 61,25 Euro demonstriert AppLovin weiterhin seine grundsätzliche Marktstärke. Während sich die rechtlichen Verfahren fortsetzen, werden sie voraussichtlich sowohl die Marktperformance als auch die Investorenstimmung weiter beeinflussen.

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