Bayer AG Aktie: Das eisige Schweigen?

Der DAX-Konzern muss nach Gerichtsurteil in Georgia 1,9 Milliarden Euro Entschädigung zahlen und kündigt Berufung an. Die Rechtsprobleme belasten weiterhin den Aktienkurs.

Die Kernpunkte:
  • Hohe Schadenersatzzahlung in Georgia festgelegt
  • Berufung gegen wissenschaftlich umstrittenes Urteil eingereicht
  • Monsanto-Übernahme verursacht anhaltende Belastungen
  • Tausende Klagen noch nicht abgeschlossen

Ein weiterer Rückschlag im Glyphosat-Rechtsstreit belastet den angeschlagenen Leverkusener Konzern Bayer schwer. In einem Prozess im US-Bundesstaat Georgia verurteilte ein Geschworenengericht den DAX-Konzern zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt knapp 2,1 Milliarden US-Dollar (1,9 Milliarden Euro). Die Summe setzt sich aus 65 Millionen Dollar regulärem Schadenersatz sowie 2 Milliarden Dollar sogenanntem Strafschadenersatz zusammen. Der Kläger macht das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich. Bayer kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an und bezeichnete das Urteil als nicht vereinbar mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bewertungen von Regulierungsbehörden weltweit. Der Konzern verwies darauf, dass in früheren Fällen der ursprünglich von Geschworenen zugesprochene Schadenersatz im Berufungsverfahren um durchschnittlich 90 Prozent reduziert werden konnte.

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Anhaltende Börsenbelastung durch Rechtsstreitigkeiten

Die Glyphosat-Problematik, die Bayer mit der 60-Milliarden-Dollar-Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto im Jahr 2018 erbte, belastet die Aktie des Unternehmens weiterhin massiv. Seit dem ersten Urteil haben die Papiere rund drei Viertel ihres Wertes eingebüßt. Von den insgesamt etwa 181.000 angemeldeten Ansprüchen wurden laut Konzernangaben bis Ende Januar 2025 rund 114.000 per Vergleich beigelegt oder erfüllten aus verschiedenen Gründen nicht die Vergleichskriterien – zehntausende Fälle sind damit noch offen. Bayer-Aktionäre müssen zudem seit dem vergangenen Jahr mit einer Minidividende von nur elf Cent je Aktie vorliebnehmen, da der Konzern wegen seiner hohen Schuldenlast für drei Jahre nur die vorgeschriebene Mindestdividende ausschütten wird. Der seit Juni 2023 amtierende Konzernchef treibt unterdessen verstärkte Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten voran. Im Kern geht es um die rechtliche Frage, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht einzelner Bundesstaaten steht. Bayer hofft langfristig auf ein Grundsatzurteil des US Supreme Court in dieser Angelegenheit, um die Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich zu klären.

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