Deutsche Lufthansa Aktie: Analysten empfehlen genaue Betrachtung

Fluggesellschaft verzeichnet 7,8% Umsatzplus bei gleichzeitigem Kursrückgang von 2,85%. Frachtdivision glänzt mit 10% Wachstum und starker EBIT-Marge.

Die Kernpunkte:
  • Frachtsparte als Ertragsperle identifiziert
  • Deutsche Bank hebt Kursziel an
  • Gerichtsurteil zu Umweltwerbung belastet
  • Aktie bleibt über 200-Tage-Durchschnitt

Die Lufthansa-Aktie schloss am Freitag bei 7,03 Euro und verzeichnete damit einen Tagesrückgang von 2,85 Prozent. Der Kurs liegt zwar seit Jahresbeginn noch 14,27 Prozent im Plus, zeigt aber im Wochenvergleich eine negative Entwicklung von 4,64 Prozent. Diese Kursschwankungen erfolgen in einem Umfeld, in dem der Konzern für das Gesamtjahr ein operatives Ergebnis von 1,6 Milliarden Euro erzielen konnte.

Im ersten Quartal 2025 steigerte die Lufthansa Group ihren Umsatz um 7,8 Prozent auf 9,44 Milliarden Euro. Besondere Stärke zeigte die Frachtsparte Lufthansa Cargo mit einem Umsatzplus von 10 Prozent auf 3,26 Milliarden Euro. Die Frachtdivision erzielte ein adjustiertes EBIT von 251 Millionen Euro, was einer EBIT-Marge von 7,7 Prozent entspricht und damit zu den profitabelsten Geschäftsbereichen des Konzerns zählt.

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Analysten reagieren auf Quartalszahlen

Die Deutsche Bank reagierte auf die jüngsten Geschäftsentwicklungen mit einer Kurszielanhebung für die Lufthansa-Aktie von 6,50 Euro auf 8,00 Euro, beließ ihre Einstufung jedoch auf „Hold“. Analyst Andy Chu verweist in seiner Bewertung auf anhaltende Unsicherheiten durch markttechnische, geopolitische und konjunkturelle Faktoren, die eine vorsichtige Einschätzung rechtfertigen.

Trotz des aktuellen Kursrückgangs bewegt sich die Lufthansa-Aktie weiterhin 12,28 Prozent über ihrem 200-Tage-Durchschnitt von 6,26 Euro, was grundsätzlich auf eine stabile mittelfristige Aufwärtstendenz hindeutet. Mit einer Marktkapitalisierung von etwa 8,64 Milliarden Euro bleibt das Unternehmen ein bedeutender Akteur im DAX.

Rechtliche Herausforderungen im Umweltbereich

Eine weitere Entwicklung, die den Konzern betrifft, ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 27. März. Das Gericht urteilte, dass die Lufthansa in ihrer Werbung keine Aussagen zum CO₂-Ausgleich durch Klimaschutzprojekte oder zur Reduktion von Emissionen durch nachhaltige Flugkraftstoffe machen darf, sofern die bereitgestellten Informationen unzureichend sind. Der Konzern kündigte an, das Urteil zu prüfen und betonte sein grundsätzliches Engagement für die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fliegens.

Die volatilen Kursbewegungen der letzten Wochen – mit einer annualisierten 30-Tage-Volatilität von knapp 48 Prozent – spiegeln sowohl die positiven Geschäftsentwicklungen als auch die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen wider, denen sich der Luftfahrtkonzern stellen muss.

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