EON Aktie: Nächte voller Sorge
Der Energiekonzern EON musste eine bedeutende juristische Niederlage hinnehmen, als der Bundesgerichtshof die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze bestätigte. Die Regulierungsbehörde hatte die Verzinsung für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent für den Zeitraum 2024 bis 2028 festgesetzt. Diese Entscheidung, die zuvor vom Oberlandesgericht Düsseldorf gekippt worden war, wurde nun in Karlsruhe endgültig bekräftigt. Der BGH betonte dabei den legitimen Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Bemessungsmethode.
Auswirkungen auf Geschäftsentwicklung
Als größter deutscher Stromnetzbetreiber mit einem Marktanteil von 32 Prozent zeigt sich EON von der Entscheidung enttäuscht. Obwohl das Unternehmen betont, dass das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Geschäftsplanung habe, reagierte die Börse sensibel auf die Nachricht. Die EON-Aktie verzeichnete einen leichten Rückgang und bewegte sich im XETRA-Handel bei 11,29 Euro, was einem Minus von 0,31 Prozent entspricht.
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